Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Realkon Immobilien GmbH und der Realkon Immobilien Investment GmbH, (beide im nachfolgenden Realkon genannt)

1.

Die vorliegenden AGB regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen mit Realkon, insbesondere die sich daraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten.

2.

Vom Abnehmer (Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten etc.) sind folgende Provisionen an Realkon zu zahlen, sofern im Angebot nicht anders vermerkt oder ausdrücklich abweichend vereinbart:

2a.

Bei Vermietung und Verpachtung sind als Provision 3,6 Monatsmieten an Realkon zu bezahlen. Unter Monatsmiete wird die monatliche Nettokaltmiete (ohne die gesetzliche Umsatzsteuer) verstanden, wobei maßgeblich die durchschnittliche Nettokalt-Monatsmiete während der festen Vertragslaufzeit ist. Zusätzlich sind als Provision 1,6 Monatsmieten bei Einräumung einer Verlängerungsoption, auch wenn deren Ausübung ungewiss ist, sowie 3 % der anlässlich des Vertragsabschlusses vereinbarten Abstandszahlungen zu bezahlen.

2b.

Bei An- und Verkauf von Immobilien, Beteiligungen und Unternehmen, und ähnliche Geschäfte sind folgende Provisionssätze an Realkon zu bezahlen: Bei einem Kaufpreis bis Euro 5 Mio. 5 % des Kaufpreises, bei einem Kaufpreis über € 5 Mio. bis € 25 Mio. 4 % des Kaufpreises und bei einem Kaufpreis über € 25 Mio. 3 % des Kaufpreises.

Unter dem Kaufpreis wird die Summe aller Gegenleistungen des Käufers zuzüglich übernommener Belastungen und Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unternehmens oder der Beteiligung verstanden. Wird der Kaufpreis als eine Rente bezahlt, gilt als Kaufpreis der unter Ansatz einer marktüblichen Abfindung ermittelte Barwert der Rentenleistungen. Bei Nachweis und/oder Vermittlung von kaufähnlichen Geschäften (z. B. Erwerb von Erbbaurechten, Einbringung eines Grundstückes in eine Gesellschaft etc.) gelten die Provisionssätze wie beim Kauf.

Alle genannten Provisionen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.

3.

Ist unserem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages (Vertrag) bereits bekannt, hat er uns dies spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Entfalten wir wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit, die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftraggeber zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.

4.

Der Provisionsanspruch ist entstanden, sobald der Vertrag aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Vertragsschluss, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5.

Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche Erfolg erreicht wird.

6.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Vertrages zu informieren. Er hat Auskunft über alle vertraglichen Haupt- und Nebenabreden (z.B. Name und Anschrift des Vertragspartners, -objekt, -preis und -bedingungen) zu erteilen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Behindert der Auftraggeber durch verweigerte oder verspätete Informationen die Geltendmachung eines Provisionsanspruches, hat er die Provisionsforderung ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit 9 % über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszins zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

7.

Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil – auch provisionspflichtig – tätig zu werden, und zwar nicht nur als Nachweis-, sondern auch als als Vermittlungsmakler.

8.

Sämtliche Angebote und Vertragsdaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben und kommt es deshalb zum Abschluss eines Vertrages, zahlt der Auftraggeber an uns eine Vertragsstrafe in Höhe der unter Ziffer 2 genannten Provision. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

9.

Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind uns rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

10.

Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.

11.

Exposé Angaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den uns von Dritten erteilten Auskünften. Hierfür übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.

12.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit der Schaden infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht wird. Die Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht bei der Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung sind(sog. Kardinalpflichten); in derartigen Fällen ist die Haftung, soweit der Schaden infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht wird, auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

12a.

Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers beträgt abweichend von § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Jahr, soweit der Schaden infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht wird. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

13.

Auf die Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

14.

Wir schließen alle Verträge ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn anders lautenden AGB nicht widersprochen wird. Abweichende AGB sind unwirksam und werden nur durch ausdrückliche schriftliche Anerkennung Bestandteil des Vertrages.

15.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist München Erfüllungsort und Gerichtsstand.

16.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

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